Mitgliedsbeiträge

Alle Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge, die Mitgliedschaft verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern die Kündigung nicht bis spätestens 30. September erfolgt.

Erwachsene

Stand 2022/2023

A-Mitglied

Vollmitglied ab dem vollendeten 25. Lebensjahr
72 Euro – regulärer Beitrag

B-Mitglied

Vollmitglieder mit Beitragsvergünstigungen und zwar auf Antrag: 

  • verheiratete Mitglieder, deren Ehepartner einer Sektion des DAV als A- oder B-Mitglied oder als Junior angehört oder zu Lebzeiten angehört hat;
  •  Lebenspartner, die über die gleiche Anschrift verfügen und deren Beitrag vom gleichen Konto eingezogen wird
  • Mitglieder, mind. 70 Jahre auf Antrag 
  • Mitglieder, die aktiv in der Bergwacht tätig sind, sofern sie nicht Junior sind. (Nachweis jährlich erforderlich)
  • schwerbehinderte Mitglieder (mind. 50 %)

49 Euro – regulärer Beitrag

C-Mitglied

Vollmitglieder, die als A- oder B-Mitglied oder als Junior einer anderen Sektion des DAV oder einer Sektion des ÖAV, SAC, ACI oder des AVS angehören. 

21 Euro – regulärer Beitrag

Junioren, Jugend & Kinder

D-Junioren

Vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr
41 Euro – regulärer Beitrag

Kinder & Jugend

Einzelmitgliedschaft bis zum 18. Lebensjahr

33 Euro – regulärer Beitrag

Kinder & Jugend

Bei Mitgliedschaft eines Elternteiles

3 Euro – regulärer Beitrag

Bitte beachten: 

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages kann sich durch Änderungen des Alters oder Familienstandes oder durch Beschluss der Mitgliederversammlungen der Sektion Gera ändern.

Die Mitgliedschaft kann bereits zum Jahresende für das Folgejahr abgeschlossen werden. Dadurch profitieren Neumitglieder bereits ab 1. Dezember von allen Vorteilen einer Mitgliedschaft.

Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Mitgliedschaftsausweises steht ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu. Dazu genügt es, den noch nicht unterschriebenen und noch nicht vom Begleitschreiben entfernten Ausweis an die ausstellende Servicestelle zurückzusenden. Das Rücktrittsrecht verfällt, sobald in der Mitgliedschaft enthaltene Dienstleistungen oder der Sofortausweis in Anspruch genommen wurden. 

Im Falle eines Austritts muss dieser jeweils zum 30. September schriftlich gegenüber der Sektion erklärt sein, damit er zum Jahresende wirksam wird. Bei einer bestehenden Familienmitgliedschaft endet die Mitgliedschaft für Kinder und Jugendliche nicht automatisch mit dem 18. Lebensjahr, sondern ist weiterhin gültig, sofern sie nicht entsprechend o. g. Frist gekündigt wird.