Teilnahmebedingungen und Hinweise

Bedingungen und Hinweise für die Teilnahme an Veranstaltungen/Touren der Wandergruppe des DAV Sektion Gera

1. Teilnahmebedingungen

Soweit es bei den einzelnen Touren nicht ausdrücklich anders vermerkt ist, handelt es sich bei unseren Sektionstouren, Wanderungen, Ski- und Radtouren sowie anderen Unternehmungen immer um Gemeinschaftstouren im unten näher erläuterten Sinn:

  • Alle Teilnehmer/-innen müssen in der Lage sein, die Tour eigenverantwortlich durchzuführen, sich selbst einzuschätzen und leistungsmäßig die Anforderungen (Tourenart, Schwierigkeitsgrad, Wanderzeit und Höhenmeter) sowie Ausrüstung für die Tour voll zu erfüllen.
  • Die Teilnahme erfolgt immer auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung.
  • Der/die Wanderleiter/-in übernimmt keine sicherheitsrelevante Verantwortung für andere.
  • Teilnehmer/-innen, die die zu erwartenden Anforderungen möglicherweise nicht erfüllen, können vom Wanderleiter/-in von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
  • Die Teilnehmer/-innen sind durch ihre Mitgliedschaft in der Sektion während der Touren im Rahmen des ASS-Versicherungsschutzes (Alpiner Sicherheitsservice) des Deutschen Alpenvereins versichert. An- und Rückreise zählen nicht zur Tour. Zusätzlich sind die Vereinsmitglieder über den LSB Thüringen haft- und unfallversichert, wobei die Anreise hier ab Wohnungstür zählt.
  • Die Teilnehmer/-innen verzichten auf die Geltendmachung von Ansprüchen jeglicher Art, soweit der Schaden durch die vorgenannte Versicherung nicht gedeckt ist und der Haftungsausschluss gesetzlich zulässig ist.
  • Jede/-r Teilnehmer/-in hat sich so zu verhalten, dass er/sie andere weder behindert noch stört oder gar gefährdet.
  • Wer sich eigenmächtig vom/von der Tourbegleiter/-in entfernt, schließt sich automatisch von der weiteren Teilnahme aus.

Mit der Teilnahme an den Touren/Veranstaltungen werden die Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen der Wandergruppe der Sektion Gera des DAV anerkannt.

2. An- und Rückreise

Die An- und Rückreise mit Privatfahrzeugen in Fahrgemeinschaften findet für die Insassen generell auf eigene Gefahr statt. Die Kosten werden in der Regel unter den Insassen geteilt. In privaten Kfz müssen Mitfahrer mit einer Kostenbeteiligung von 0.30 € pro km und Fahrzeug rechnen.
Bei Fahrgemeinschaften in Privat-Pkw´s sind die Fahrzeuge über den DAV Vollkasko- und Haftpflicht versichert, wenn der Fahrer / die Fahrerin DAV-Mitglied ist.

3. Schnupperteilnehmer

Gäste, die eine Mitgliedsschaft im Verein anstreben, können nach Absprache mit dem Wanderleiter probewiese innerhalb eines Monats an „Schnuppertouren“ der Wandergruppe der Sektion Gera des DAV teilnehmen. Für Nicht-DAV-Mitglieder besteht in diesem Zeitraum der Versicherungsschutz durch den LSB Thüringen.