Als Mitglied im Deutschen Alpenverein hast du viele Vorteile
Bergsport
- in Ausbildungskursen alles Wichtige rund um den Bergsport lernen
- attraktive Tourenprogramme der Sektionen unter qualifizierter Führung nutzen
- Tourenpartner und Gleichgesinnte kennenlernen
Information
- kostenloser oder vergünstigter Zugriff auf Karten, Führer und Bücher in den DAV-Bibliotheken
- sechsmal jährlich das Bergsteigermagazin DAV Panorama kostenlos frei Haus
Hütten
- günstigere Übernachtung auf über 2.000 Alpenvereinshütten
- exklusiver Zugang zu Selbstversorgerhütten
- Bergsteigeressen und -getränke
Sicherheit
- mit dem alpinen Sicherheits Service (ASS) genießt Du weltweiten Versicherungsschutz bei allen Bergsportarten.
- aktuelle Informationen zur Sicherheit im Bergsport, aufbereitet von der DAV-Sicherheitsforschung
Freizeit
- Abenteuer, Spaß und Herausforderung für Groß und Klein erleben
- Möglichkeit an attraktiven Touren und Reisen teilzunehmen
- Preisnachlass für Reisen des DAV Summit Club
Klettern
- deutschlandweit kostenloser oder vergünstigter Zugang zu den DAV-Kletteranlagen
- Förderprogramme für Nachwuchs- und Spitzenkletterer
Beitragsübersicht
72 € |
A - Mitglied: Erwachsene ab dem vollendetem 25. Lebensjahr (incl. 4,00 € Hüttenumlage) |
49 € |
B - Mitglied: Ehepartner oder Partner in eheähnlichen Lebensgemeinschaften mit A-Mitgliedern unserer Sektion. (incl. 2,00 € Hüttenumlage) |
21 € |
C - Mitglied: Gastmitglieder, die als A-Mitglied oder B-Mitglied einer anderen Sektion angehören. (keine Hüttenumlage) |
3 € |
Bei Mitgliedschaft eines Elternteiles |
33 € |
Kinder u. Jugendliche, Einzelmitgliedschaft (0 - 17 Jahre) (keine Hüttenumlage) |
41 € |
Junioren (18 - 24 Jahre) (incl. 2,00 € Hüttenumlage) |
Bitte beachten:
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages kann sich durch Änderungen des Alters oder Familienstandes oder durch Beschluss der Mitgliederversammlungen der Sektion Gera ändern.
Die Mitgliedschaft kann bereits zum Jahresende für das Folgejahr abgeschlossen werden. Dadurch profitieren Neumitglieder bereits ab 1. Dezember von allen Vorteilen einer Mitgliedschaft.
Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Mitgliedschaftsausweises steht ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu. Dazu genügt es, den noch nicht unterschriebenen und noch nicht vom Begleitschreiben entfernten Ausweis an die ausstellende Servicestelle zurückzusenden. Das Rücktrittsrecht verfällt, sobald in der Mitgliedschaft enthaltene Dienstleistungen oder der Sofortausweis in Anspruch genommen wurden.
Im Falle eines Austritts muss dieser jeweils zum 30. September schriftlich gegenüber der Sektion erklärt sein, damit er zum Jahresende wirksam wird. Bei einer bestehenden Familienmitgliedschaft endet die Mitgliedschaft für Kinder und Jugendliche nicht automatisch mit dem 18. Lebensjahr, sondern ist weiterhin gültig, sofern sie nicht entsprechend o. g. Frist gekündigt wird.
Weitere Fragen zum Thema "Mitgliedschaft beim DAV"
Du erreichst uns bei Rückfragen gerne per E-Mail, Telefon oder Kontaktformular.